Städtische Volkshochschulen
Bad Kissingen und Hammelburg
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Städtische Volkshochschulen Bad Kissingen und Hammelburg
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Internet:
www.vhs-kisshab.de
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Städtische Volkshochschulen
Bad Kissingen und Hammelburg
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Vertragsbestimmungen
§ 1
Diese Vereinbarung bezieht sich auf eine selbständige, die Arbeitskraft nicht überwiegend beanspruchende nebenberufliche/nebenamtliche Tätigkeit, die sich nach den Bestimmungen des BGH über einen Dienstvertrag richtet. Die Tätigkeit des Kursleiters/der Kursleiterin wird in wirtschaftlicher und persönlicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit ausgeübt. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Der/die Kursleiterin übt die Tätigkeit im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und Ankündigungen im Programm selbständig aus.
§ 2
Der Honoraranspruch besteht nur, wenn die Veranstaltung in der vereinbarten Weise und gemäß der Ankündigung im Programm durchgeführt wurde. Das Honorar wird nach Abschluss der Veranstaltung und nach Eingang der ausgefüllten Anwesenheitsliste/Stundennachweis ausbezahlt. Die Versteuerung des Honorars ist Sache des Kursleiters/der Kursleiterin, ebenso die Anmeldung zur Sozialversicherung, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die vhs erstattet hierzu keine Anteile. Die Abtretung der Honorarforderung wird gemäß § 399 BGB ausgeschlossen. Die Vereinbarung wird unter der auflösenden Bedingung geschlossen, dass bis zum Anmeldeschluss die erforderliche Anzahl an Anmeldungen vorliegen. Ist kein Anmeldeschluss genannt, gilt der 3. Arbeitstag vor Kursbeginn. Falls zu einem früheren Zeitpunkt absehbar ist, dass die Mindestzahl nicht erreicht wird, kann die vhs von diesem Vertrag vor Eintritt der auflösenden Bedingung zurücktreten. Wird der Kurs abgebrochen, hat der/die Kursleiterin einen Anspruch auf das Honorar für die durchgeführten Unterrichtseinheiten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 3
Der/die Kursleiterin verpflichtet sich,
  1. die Interessen der vhs zu wahren und die übernommene Lehrtätigkeit persönlich und mit aller Sorgfalt auszuüben,
  2. den Lehrgegenstand im vereinbarten Umfang und in vereinbarter Weise zu behandeln,
  3. bei Erkrankung oder sonstigen Verhinderungen das vhs-Büro unverzüglich zu verständigen, so dass die Kursteilnehmerinnen noch rechtzeitig benachrichtigt werden können. Ferner verpflichtet sich der/die Kursleiterin, ausgefallene Unterrichtsstunden nachzuholen,
  4. jegliche Art wirtschaftlicher Werbung für sich oder Dritte zu unterlassen,
  5. sich während der Lehrtätigkeit nicht parteipolitisch zu betätigen bzw. keine bildungsfremden Inhalte und Formen zu vermitteln. Insbesondere in keiner Weise extremistische, rassistische, antisemitische oder demokratiefeindliche Inhalte zu verbreiten,
  6. eine Ausfertigung dieser Vereinbarung innerhalb einer Woche unterschrieben an die vhs zurückzusenden. Diese Ausfertigung dient als Grundlage für die Honorarabrechnung.
  7. den Leitfaden zum Datenschutzrecht zu beachten, insbesondere durch die Tätigkeit bekannt werdende Daten nicht weiterzugeben oder weiterzuverwenden auch nicht für eine eigene selbständige Tätigkeit - und sie sorgsam aufzubewahren, damit Unbefugte nicht darauf zugreifen können und sie nach Beendigung der Veranstaltung zu vernichten oder sie der vhs zu übergeben, falls dies vereinbart oder zu erwarten war,
  8. von der vhs zur Verfügung gestellte Unterlagen und Materialien während der Dauer und nach Ende dieses Vertrags außerhalb dieser vertraglichen Verpflichtung nicht zu verwenden.
  9. Urlaub und Ferien in die Zeiten zu legen, in denen bei der vhs ferienhalber kein Unterricht erteilt wird,
  10. Kursunterlagen und andere Materialien nur mit ausdrücklicher Zustimmung der vhs an Teilnehmerinnen zu verkaufen,
  11. Schadensfälle und Unfälle unverzüglich der vhs zu melden.
  12. den Internet-Zugang der Volkshochschule nur für Lehrzwecke zu verwenden und auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen durch die Teilnehmerinnen zu achten. Es gelten die allgemeinen datenschutz- und strafrechtlichen Bedingungen.
  13. Benachteiligungen/Diskriminierungen von Teilnehmerinnen der vhs aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung und der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
  14. erforderliche Qualifikationsnachweise (Lizenzen, Zulassungen, Übungsleiterscheine, etc.) eigenverantwortlich zu verlängern und der vhs als Kopie vorzulegen,
  15. bei Verwendung von Materialien, Unterlagen und Konzepten Dritter die Urheberrechtsfragen geklärt zu haben und ggf. über die notwendigen Lizenzen bzw. Rechte zu verfügen.
  16. die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes beim Umgang mit Lebensmitteln einzuhalten.
§ 4
Künstler und Publizisten versichern, dass sie die in §3.26 des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen in vollem Umfang für das aus diesem Vertrag zu zahlende Honorar beanspruchen werden. Sollten Sie solche Einnahmen in diesem Kalenderjahr auch bei anderen Auftraggebern erzielen, teilen Sie eine andere Verwendung der Pauschale bis spätestens 31.03. des nächsten Jahres der vhs mit.
§ 5
Die Partner sind sich darüber einig, dass der/die Kursleiterin, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art leistet, die ihm/ihr aufgrund besonderen Vertrauens übertragen worden sind. Für Kündigungen gelten die Bestimmungen des § 627 BGB. Personenbezogene Daten wie die Adresse des Kursleiters/der Kursleiterin, die Fortbildungen und Qualifikationen sowie geleitete Kurse, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und gespeichert. Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung inklusive der Zustimmung zum Versand der Programminformationen wird durch Vertragsunterzeichnung erteilt. Der/die Kursleiterin ist gemäß §15 DSGVO jederzeit um umfangreiche Auskunftserteilung zu den gespeicherten Daten berechtigt. Gemäß §17 DSGVO kann der/die Kursleiterin die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen und darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem/Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, um die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Der Widerruf kann postalisch, per E-Mail oder per Fax an das vhs-Büro Hammelburg übermittelt werden. Es entstehen hierbei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Tarifen.
§ 6
Die Haftung der vhs wird auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit begrenzt. Schadensfälle, die sich im Rahmen der vereinbarten Veranstaltungen ereignen, sind unverzüglich der vhs zu melden.
§ 7
Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Dies gilt sowohl für abweichende als auch für zusätzliche Vereinbarungen.
§ 8
Diese Vereinbarung ist beschränkt auf die Dauer der im Vertrag (Seite1) beschriebenen Veranstaltungen. Weitergehende Forderungen können daraus nicht abgeleitet werden.
§ 9
Die Kursleitung räumt der vhs für die Zwecke ihres Lehrauftrages ein unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht für Ihre Kurs- ausschreibungen/-beschreibungen und Bildmaterial ein. Dies beinhaltet insbesondere die Werke ganz oder zum Teil durch Einfügungen von Zusätzen, Kürzungen, Änderungen oder Umgestaltungen zu bearbeiten (Recht gem. § 23 UrhG) sowie das Recht, die Werke in beliebiger Form zu vervielfältigen und zu verbreiten ( §§ 16, 17 UrhG), zu speichern (Recht gem. §16 UrhG) und öffentlich zugänglich zu machen (Recht gem. § 23 UrhG). Der Vergütungsanspruch der Lehrkraft für die Rechtseinräumung ist mit Zahlung des Kurshonorars an die Lehrkraft abgegolten.